Aktuelle Themen rund um die Pflege zu Hause

Rechtlich festgelegte Arbeitszeiten werden mitunter um ein vielfaches überschritten, wie der Beitrag von 10vor10 «Sieben Tage Arbeit, fünf Tage Lohn» aufzeigt. HausPflegeService.ch hat sich der Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben verpflichtet und das Family Nursing-Konzept ermöglicht einen wertschätzenden Umgang mit den betreuten Personen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Der Beitrag der Schweizer Nachrichtensendung 10vor10 zum Thema «Sieben Tage Arbeit, fünf Tage Lohn» hat uns von HausPflegeService.ch sehr betroffen gemacht. Von solchen Geschäftsverhältnissen müssen und können wir uns klar distanzieren.

Als einziger Anbieter in der Schweiz arbeiten wir nach einem anerkannten pflegewissenschaftlichen Konzept, dem Family Nursing. Die Theorie des systemischen Gleichgewichts, eingebettet in das Modell der familien- und umweltbezogenen Pflege, liefert wertvolle Hinweise und Unterstützung für die Betreuung unserer Klienten und den Einbezug der jeweiligen Familiensysteme. Dieses Konzept, welches ein Gleichgewicht zwischen allen Beteiligten anstrebt, bildet die Grundlage sämtlicher Entscheidungen und Massnahmen des HausPflegeService.ch.

In dem Beitrag wurde der Fall einer polnischen Betreuerin gezeigt, die vor Gericht gegen ihre Arbeitsbedingungen klagt und erhebliche Nachzahlungen fordert. Sie betreute jahrelang Schweizer Seniorinnen und Senioren rund um die Uhr. Laut Arbeitsvertrag betrug die bezahlte Arbeitszeit aber nur 6 Stunden am Tag. Es ist erschreckend zu sehen, unter welchen Bedingungen auch Schweizer Anbieter Pflege- und Betreuungskräfte anstellen und vermitteln.

Bei HausPflegeService.ch werden Betreuungsleistungen klar definiert und die Arbeitszeiten erfasst und kontrolliert. Sollte festgestellt werden, dass die Leistungen über die vertraglich geregelten Arbeitszeiten hinausgehen, muss die zuständige Beraterin, die sog. Family Nurse, informiert werden. Diese sorgt dafür, dass zusammen mit dem Klienten/der Klientin, der Familie und anderen Dienstleistern entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Alle Anstellungsverhältnisse unterliegen dem Schweizerischen Arbeitsrecht. Somit wird sichergestellt, dass arbeitsrechtliche Vorgaben und unsere ethisch-menschlichen Massstäbe erfüllt werden.

Das Vorgehen nach rechtlichen Vorgaben und pflegewissenschaftlichen Theorien hat bei HausPflegeService.ch obersten Stellenwert. Unsere Kunden erhalten dadurch eine Dienstleistung, die rechtlichen und moralischen Ansprüchen genügt und eine hohe Qualität bei der Betreuung bietet.

HausPflegeService.ch steht für

  • transparente und rechtlich einwandfreie Anstellungsverhältnisse,
  • eine bestmögliche und engmaschige Beratung der Familien und Betreuerinnen durch Pflegefachpersonen,
  • einen menschlichen Umgang mit den Mitarbeitern und
  • Vorgehen nach einem anerkannten pflegewissenschaftlichen Konzept.

Hier gehts zum Beitrag vom SRF.

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